Mensch googelt nach Tipps rund die Pflege.

Webportal "Wege zur Pflege": Hier finden Sie Hilfe!

08.04.2024|Basiswissen

Das Webportal „Wege zur Pflege“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert und berät Menschen mit Pflegebedürftigkeit und ihre Familien rund um das Thema Pflege.

Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums mit der Telefonnummer 030-20 17 91 31 beantwortet Fragen rund um das Thema Pflege und unterstützt auch in herausfordernden Situationen. Es ist bundesweit erreichbar von Montag bis Donnerstag derzeit zwischen 9:00 und 16:00 Uhr und per E-Mail: info@wege-zur-pflege.de.

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Das Webportal bietet neben dem telefonischen Beratungsangebot auch umfängliche Informationen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf an. Es informiert zu den rechtlichen Rahmenbedingungen aus dem Pflege- und Familienpflegezeitgesetz und hält Musterformulare vor.

Formulare und Merkblätter

Im Servicebereich des Webportals befindet sich eine Checkliste für die Ankündigungen der Freistellungen nach dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz. Zusätzlich sind verschiedene Muster zur Ankündigung der Freistellungen dort zu finden.

  • Muster Ankündigung von Familienpflegezeit
  • Muster Ankündigung von Pflegezeit
  • Muster Ankündigung der Begleitung in der letzten Lebensphase
  • Muster Ankündigung der Freistellung bei minderjährigen Pflegebedürftigen nach dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
  • Muster Ankündigung der Freistellung bei minderjährigen Pflegebedürftigen nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

Auch für ärztliche Bescheinigungen zur Begleitung in der letzten Lebensphase sowie für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung hält das Webportal Musterformulare vor.

  • Ärztliche Bescheinigung für die Begleitung in der letzten Lebensphase
  • Ärztliche Bescheinigung für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Weitere Informationsblätter und Anträge gibt es zu den zinslosen Darlehen während der Freistellung.

  • Informationsblatt zum zinslosen Darlehen
  • Antrag auf Bewilligung eines zinslosen Darlehens
  • Antrag auf Teilerlass des Darlehens
  • Antrag auf Stundung des Darlehens
  • Antrag auf Feststellung des Erlöschens der Darlehensschuld
  • Datenschutzhinweise zur Beantragung des Darlehens

Zur Berechnung des möglichen Darlehens zur Kompensation des Lohnausfalls während der Freistellung befindet sich auf der Seite ein Familienzeit-Rechner (Darlehensrechner).

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    • Bianca Heep

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