Hilfe für pflegende Angehörige

20.09.2022|Allgemein

Pflegende Angehörige unterstützen Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn bei Einschränkungen der selbständigen Lebensführung. Dies beginnt oft mit kleinen Gefälligkeiten und nimmt im Verlauf einer zunehmenden Pflegebedürftigkeit deutlich zu. Je länger dieser Zeitraum der kontinuierlichen Unterstützung dauert, desto höher ist für die Unterstützenden die körperliche und emotionale Belastung. Daher lohnt es, sich möglichst früh mit den angebotenen Entlastungsmöglichkeiten für Pflegende Angehörige zu beschäftigen. Es gilt herauszufinden, welche Möglichkeiten der Entlastung es für Pflegende Angehörige gibt, in welchen Situationen und in welchem Umfang sie einem zustehen und wie sie zu beantragen sind.

Beratung für pflegende Angehörige

Unabhängig vom Pflegegrad hat jede versicherte Person einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenfreie, unabhängige und individuelle Pflegeberatung. Dies gilt auch für Angehörige. Bei der Pflegeberatung werden der Pflegebedarf, die Finanzierung sowie das Leistungsangebot besprochen. Auch haben die Sorgen der zu Beratenden Raum. Die Pflegekasse der Krankenversicherung, die Kommune oder Pflegestützpunkte bieten Pflegeberatung an.

Pflegekurse

Pflegende Angehörige können an kostenfreien Pflegekursen in Präsens oder digital teilnehmen. Die jeweilige Pflegekasse informiert, wo und wann regionale Pflegekurse angeboten werden. Im Pflegekurs erhalten die Teilnehmenden praktische Anleitung und Informationen zur Gestaltung der Pflegesituation. Es werden alltagsrelevante Pflegetipps gegeben, der Gruppenaustausch wird ermöglicht und Netzwerke werden gebildet. Neben allgemeinen Pflegekursen gibt es spezielle Pflegekurse (z.B. Pflegekurse für Angehörige von Menschen mit Demenz oder auch Pflegekurse für neurologische Erkrankungen).

Finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige

Die zuhause lebende pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 erhält, wenn keine externen Pflegedienstleistungen wie ambulanter Pflegedienst oder die Tagespflege in Anspruch genommen wird Pflegegeld. Dieses dient zur individuellen Finanzierung der Pflegesituation und kann an die pflegenden Angehörigen weitergegeben werden.

Psychologische Hilfe für pflegende Angehörige

Die Pflege von Angehörigen kann auch mental sehr anstrengend sein. Daher bieten unter anderem die Krankenkassen, die Unfallkasse NRW kostenfreie psychologische Hilfen an. Oft handelt es sich hierbei um digitale Angebote.

Weitere Unterstützung im Alltag für pflegende Angehörige

Zur Sicherung der Lebenssituation einer pflegebedürftigen Person können ambulante Pflege- und Betreuungsdienste pflegende Familien unterstützen. Ambulante Pflegedienste bieten sowohl Basispflege als auch Behandlungspflege an. Betreuungsdienste, die entweder Teil eines ambulanten Pflegedienstes oder eigenständig sind, übernehmen haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuungsaufgaben.

Weitere Informationen.

Unterstützung in der Pflege

Ein Pflegedienst kann sowohl Behandlungspflege als auch Basispflege übernehmen. Zu den Aufgaben der Behandlungspflege zählen beispielsweise die Hilfe bei der Medikamenteneinnahme, das An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe oder auch die Blutzuckermessung. Bei medizinischer Notwendigkeit und unabhängig von einem Pflegegrad wird die Behandlungspflege von der hausärztlichen Praxis verordnet. Die Basispflege kann ab dem Pflegegrad 2 als häusliche Pflege verordnet werden. Hierzu zählt die Unterstützung bei der Körperpflege, dass An- und Auskleiden, die Mobilitätserhaltung u.a.

Hauswirtschaftliche Unterstützung

Bei pflegenden Angehörigen müssen oftmals zwei Haushalte erledigt werden: der eigene und den der zu pflegenden Person. Das ist dann oftmals eine weitere Belastung. Dabei können Pflege- und Betreuungsdienste oder ggf. professionelle Reinigungskräfte oder -firmen eingesetzt werden. Für die Bezahlung unterstützt bei allen Menschen mit Pflegegrad der Entlastungsbetrag von 125,- EUR oder bei den Pflegegraden 2-5 zusätzlich das Pflegegeld.

Unterstützung in der Betreuung

Stundenweise Betreuungsaufgaben wie ein Brettspiel spielen oder spazieren gehen können von Betreuungsdiensten oder durch die Nachbarschaftshilfe übernommen werden. Tageweise Betreuung der pflegebedürftigen Person findet in Tagespflegeeinrichtungen statt. Je nach Absprache kann die Betreuung zwischen einem und fünf Tagen in der Woche erfolgen. Üblicherweise haben diese halbstationären Einrichtungen einen eigenen Fahrdienst, der die pflegebedürftige Person abholt und nach Hause zurückbringt. Informationen zu diesen Angeboten geben die Pflegeberatungsstellen vor Ort.

Pflegevertretung

Wenn eine pflegende Person selbst erkrankt ist, sich eine Auszeit durch Urlaub nehmen möchte oder aus einem sonstigen Grund verhindert ist, gibt es für diese Zeit die Möglichkeit, die zu pflegende Person für eine begrenzte Zeit in einer stationären Kurzzeitpflege oder durch Angebote der Verhinderungspflege zu versorgen. Die Verhinderungspflege kann sowohl stunden- oder auch tage- und wochenweise erfolgen, bis das jährliche Kontingent aufgebraucht ist.

Unterstützung durch Arbeitgeber

Für viele pflegende Angehörige ist es auch eine große Unterstützung, wenn sie ihren Arbeitgeber auf ihrer Seite wissen. Deswegen ist es umso wichtiger, dass Arbeitgeber sich dem Landesprogramm Vereinbarkeit von Beruf & Pflege NRW anschließen. So haben die pflegenden Beschäftigten eine Sorge und Belastung weniger und Arbeitgeber können ihr qualifiziertes Personal leichter halten und unterstützen.

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    • Bianca Heep

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