Zweiter Bericht des unabhängigen Beirats zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

26.07.2023|Aktuelles

Diesen Monat wurde der zweite Bericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus übergeben. Der mit 21 Personen paritätisch besetzte Beirat wurde 2015 ins Leben gerufen. Die Teilnehmenden werden vom Bundesfamilienministerium berufen. Aufgabe des Beirats ist es sich mit allgemeinen und spezifischen Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu befassen und die gesetzlichen Regelungen zur Pflegevereinbarkeit zu begleiten und zu ihren Auswirkungen zu beraten.

Familienpflegezeit mit Lohnersatzleistungen

Der zweite Bericht schlägt eine praxisorientiertere Familienpflegezeit mit Lohnersatzleistungen vor, die ähnlich dem Elterngeld ausgestaltet sein soll. Hierdurch soll den pflegenden Angehörigen mehr Zeitsouveränität ermöglicht werden und eine Reduktion der finanziellen Einbußen. Im Bericht ist zu lesen, dass der Beirat das Spannungsfeld zwischen den Interessen der Pflegenden und den Interessen der Betriebe bei der Ausgestaltung von Freistellungen und Entgeltersatzleistung im Blick hat. Die Geschlechtergerechtigkeit stellt für den Beirat bei der Konzeption von Freistellungen und Entgeltersatzleistung für pflegende Angehörige ein zentrales Ziel dar.

„Für eine geschlechtergerechte Organisation der Pflege sollte eine neue Verteilung der Pflegeaufgaben auf alle Geschlechter befördert werden. Die vom Beirat empfohlene Entgeltersatzleistung für Pflegezeiten ist dafür ein Instrument – weitere Maßnahmen wie der Ausbau der ambulanten professionellen Pflege- und Assistenzangebote oder der haushaltsnahen Dienstleistungen sind erforderlich.“ (Siehe Bericht, S. 48)

Weitere Anliegen des Beirats

Ein stärkerer Schutz der beruflichen Teilhabe für pflegende Angehörigen und gleichzeitig die Verhinderung von Altersarmut sind ein besonderes Anliegen des Beirates. Zusätzlich setzt er sich dafür ein, dass der Vielfalt der familiären Lebensformen und Verantwortungsbeziehungen Rechnung getragen wird.

Da die Ausgestaltung des Leistungskatalogs der Pflegeversicherung einen maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltungsspielräume erwerbstätiger pflegender Angehöriger hat, fordert der Beirat, dass deren Reform auch die Interessen pflegender Angehöriger berücksichtigen, von denen viele erwerbstätig sind.

Kulturelle und rechtliche Logik der Pflege

Der unabhängige Beirat beschäftigt sich im vorliegenden Bericht umfänglich mit der kulturellen und rechtlichen Logik der Pflege. Hierbei werden die aktuellen Versorgungsstrukturen in der Pflege nur vor dem Hintergrund der zugrunde liegenden kulturellen Logik und ihrer historischen Entwicklung nachvollziehbar. Es wird auf die Bedeutung von gemischten Pflegearrangements für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege eingegangen. Um diese besser realisieren zu können empfiehlt der Beirat:

„Jeder Pflegehaushalt muss unbürokratisch und zeitnah auf bedarfsgerechte, aufeinander abgestimmte und öffentlich zugängliche Hilfen und Strukturen zugreifen können, deren Ausbau flächendeckend vorangetrieben werden sollte. Für berufstätige Angehörige müssen über die gesamte Pflegedauer gemischte Betreuungsarrangements möglich sein; erst dann kann gewährleistet werden, dass Beruf und Pflege zu vereinbaren sind.“ (Siehe Bericht, S. 58)

Durch zugängliche Beratung soll eine Prozessbegleitung den pflegenden Familien angeboten werden. Hierdurch soll unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedarfe über passende Unterstützungsangebote informiert, beraten und der Pflegeprozess moderiert werden.

Pflegebedürftige Kinder und Jugendliche

Der besonderen Situation von pflegenden Angehörigen, die pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene versorgen, widmet sich der Beirat im vierten Kapitel des zweiten Berichtes. Hier findet sich eine ausführliche Situationsbeschreibung und eine Analyse der Beratungs- und Versorgungsstrukturen sowie der Leistungsansprüche.

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    • Bianca Heep

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