
Unterstützung pflegender Beschäftigter als BGF-Maßnahme – Wettbewerbsteilnahme
Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist ein wichtiges BGF-Thema in Unternehmen. Denn es hat direkte Auswirkungen auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden sowie auf den Unternehmenserfolg. Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen die Stressreduktion und können Fehlzeiten bei pflegenden Beschäftigten reduzieren. So zeigt die Sekundärdatenanalyse 2024, dass die Krankheitstage in Unternehmen mit BGF-Angeboten bei Mitarbeitenden mit hohem Arbeits- und hohem Pflegeumfang niedriger sind als in Unternehmen ohne BGF-Angebote.
39,1 % der Vereinbarkeitspartner gaben in der Unternehmensbefragung des Landesprogramms 2024 an, dass sie ihre Vereinbarkeitsmaßnahmen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) integrieren. Bei 85,7% der befragten Unternehmen sind die Arbeitgeber und die Belegschaft bereit, Kolleginnen und Kollegen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege aktiv zu unterstützen und damit einen Beitrag zur gesundheitsorientierten Unternehmenskultur zu leisten.
Ideenwettbewerb 49 gewinnt
Die BGF-Koordinierungsstelle NRW lädt Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitenden zu ihrem Ideenwettbewerb 49 gewinnt ein. Der Wettbewerb zielt auf Unterstützung und Verbreitung praxisnaher Gesundheitsideen für kleine Unternehmen von 1 – 49 Mitarbeitenden.
Wenn Ihr Unternehmen weniger als 50 Mitarbeitende hat, reichen Sie Ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegevereinbarkeit ein.
Mit der Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in den BGF-Maßnahmen fördern Unternehmen nicht nur die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden, sie tragen auch zur Fachkräftesicherung bei und steigern die Arbeitgeberattraktivität.
Als Arbeitgeber, Behörde oder Organisation wollen Sie sich auch als pflegesensibler Arbeitgeber positionieren, um Ihre Mitarbeitenden zu unterstützen, Beruf und Pflege besser zu vereinbaren? Dann werden Sie unser Vereinbarkeitspartner.
Aktuelles über das Landesprogramm NRW

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