Im November 2023 hat die Caritas-Fachstelle Demenz in Erkrath einen Bildungsurlaub „Demenz – Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ angeboten. Dieser richtete sich an Personen, die neben ihrem Beruf einen an Demenz erkrankten Angehörigen pflegen.
Es wurden Kenntnisse zum Krankheitsbild der Demenz und zum leichteren Umgang mit den an demenzerkrankten Personen vermittelt. Zahlreiche Informationen zu den regionalen Unterstützungs- und Entlastungangebote wurden gegeben.
Die Teilnehmenden lernten Entspannungsmöglichkeiten zur Stressregulation im Alltag. Das Servicezentrum des Landesprogramm Vereinbarkeit von Beruf & Pflege brachte sich, an einem Vormittag des fünftägigen Bildungsurlaubs, zur Pflegevereinbarkeit ein. Hier wurden Möglichkeiten zur Pflegevereinbarkeit auf der Unternehmensseite vorgestellt und reflektiert. Auch wurde intensiv diskutiert, wie und in welchem Umfang die eigene Pflegeverantwortung am Arbeitsplatz thematisiert wird und welche Erwartungen an die Unterstützung durch den Arbeitgeber bestehen. Hierbei zeigte sich das Bedürfnis nach Wertschätzung an vorderer Stelle.
Bildungsurlaub für pflegende Beschäftigte
Pflegende Beschäftigte eignen sich kontinuierlich zur Gestaltung der Pflegesituation in der Familie neue Fähigkeiten und Kompetenzen an. Dies geschieht parallel zur Erwerbstätigkeit und ist ein wichtiger Pfeiler für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Können diese Fähigkeiten und Kompetenzen im Rahmen eines anerkannten Bildungsurlaubs erworben werden, so können Ausfallzeiten durch Krisensituationen und Unvereinbarkeiten reduziert werden. Die pflegenden Beschäftigten reflektieren sowohl ihre Arbeits- als auch die Versorgungssituation in der Familie und entwickeln mit fachkundiger Unterstützung individuelle Ideen zur Pflegevereinbarkeit und Entspannung. Es geht darum die eigenen Hilfenetzwerke auszubauen und somit die Versorgungssituation zu stabilisieren. Durch den Bildungsurlaub kommen die pflegenden Beschäftigten gestärkt zurück an den Arbeitsplatz und wissen um die Möglichkeiten besserer Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Im Vorfeld des Bildungsurlaubs ist es für einige pflegende Beschäftigten bereits eine Herausforderung den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber zu beantragen. Es kann sein, dass der Antrag auf den Bildungsurlaub das erste Mal ist, wo mit dem Arbeitgeber über die Pflegesituation und die Pflegevereinbarkeit gesprochen wird. Somit ist der formale Antrag auf Arbeitnehmerweiterbildung mit einem sehr persönlichen Thema gekoppelt. Dies fordert Einfühlung und Verständnis.
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW
Erwerbstätige mit Beschäftigungsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben entsprechend dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) einen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung (Bildungsurlaub) von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. Diese fünf Tage Freistellung von der Arbeit bezweckt die berufliche und politische Weiterbildung in mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind. Hat der Betrieb weniger als zehn Beschäftigte, so besteht kein Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Hier finden Sie anerkannte Bildungsurlaube.
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