
Staatskanzlei NRW tritt dem Landesprogramm bei
Staatskanzlei NRW tritt dem Landesprogramm bei
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Charta des Landesprogramms zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterzeichnet. Mit ihrer Unterschrift bekräftigt die Staatskanzlei ihr Engagement für die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und privater Pflegeverantwortung.
In Nordrhein-Westfalen übernehmen rund 770.000 Erwerbstätige neben ihrem Beruf Pflegeaufgaben für An- und Zugehörige. Behörden, Unternehmen und Organisationen, die am Landesprogramm teilnehmen, setzen sich dafür ein, ihre Beschäftigten bei dieser Doppelbelastung bestmöglich zu unterstützen, beispielsweise durch flexible Arbeitszeitmodelle oder gezielte Qualifizierungsangebote.
Auch innerhalb der Staatskanzlei wird das Thema aktiv gefördert: Eine Mitarbeiterin hat bereits am Lehrgang zur Qualifizierung als Pflege-Guide teilgenommen. Als geschulte Ansprechpartnerin steht sie Kolleginnen und Kollegen ab sofort persönlich und vertraulich zur Seite. Damit ergänzt sie das interne Unterstützungsangebot um eine wertvolle Komponente.
Die Unterzeichnung der Charta ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer pflegefreundlichen Arbeitskultur in Nordrhein-Westfalen.
Foto v.l.n.r.: Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei sowie Karl Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales