Sonderurlaub zur Bewältigung von besonderen Lebensereignissen

25.11.2022|Basiswissen

Was ist Sonderurlaub?

Der Sonderurlaub ist eine Arbeits- oder Dienstbefreiung zur Bewältigung besonderer persönlicher Situationen mit, als auch ohne Lohnfortzahlung. Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetz­buches (BGB) regelt, dass Arbeitnehmende bei Bezahlung frei­gestellt werden müssen, wenn sie unver­schuldet aufgrund vorübergehender Verhinderung nicht zur Arbeit kommen können. Der Arbeitsvertrag kann diese Regelung jedoch einschränken oder ausschließen. Zusätzlich können Betriebsvereinbarungen oder der Tarifvertrag Sonderurlaubsregelungen enthalten. Sonderurlaubstage dürfen nicht vom Erholungsurlaub nach §§1, 11 BurlG abgezogen werden, da letzterer der Erholung dient.

Wann bekommt man Sonderurlaub?

Der Sonderurlaub ermöglicht es Arbeitnehmenden besondere Lebensereignisse wie Todesfall, Hochzeit, Geburt oder auch plötzliche Pflegesituationen bei Angehörigen zu bewältigen.

Sonderurlaub für pflegende Angehörige

In Krisen und zur Gestaltung von Pflegesituationen von nahen Angehörigen gibt es kurzfristige und auch längerfristige Sonderurlaube.

Kurzfristige Arbeitsverhinderung: 10 Tage Sonderurlaub für pflegende Angehörige

Bis zu 10 Arbeitstage[1] je Pflegesituation, können Beschäftigte unabhängig von der Betriebsgröße nach dem § 2 (1) des Pflegezeitgesetzes von der Arbeit fernbleiben, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Situation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung zu verbessern. Für diese Zeit kann eine Lohnersatzleistung (=Pflegeunterstützungsgeld) beantragt werden.

Pflegezeit bei längerfristiger Pflege

Zur Pflege eines nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1 können Beschäftigte bis zu sechs Monate unbezahlten Sonderurlaub nehmen. Diese Regelung gilt in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Bis spätestens zehn Tage vor Beginn muss die Pflegezeit schriftlich mit einem Bescheid der Pflegekasse zum Pflegegrad des Betroffenen beim Arbeitgeber eingehen. Es ist auch möglich, eine teilweise Freistellung zu vereinbaren. Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes kann ein zinsloses Darlehen beantragt werden.

Erstreckt sich die Betreuung des Angehörigen über einen längeren Zeitraum, so kann durch die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit für maximal 24 Monate die Arbeitszeit reduziert werden. Hierbei muss die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 15 Stunden betragen.

Entlastung von pflegenden Arbeitnehmern mit dem Landesprogramm NRW „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“

Nähere Informationen zum Landesprogramm.

[1] Aktuell gibt es pandemiebedingt bis zum 30.04.2023 einen Anspruch auf 20 Arbeitstage zur kurzfristigen Arbeitsverhinderung.

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    • Bianca Heep

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