Rechtliche Informationen im betrieblichen Pflegekoffer NRW

29.11.2023|Aktuelles

Im betrieblichen Pflegekoffer NRW finden betriebliche Pflege-Guides und Personalverantwortliche mit wenigen Klicks aktuelle Vereinbarkeitsinformationen. Hierzu zählen auch zahlreiche Rechtsbereiche, die die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege tangieren. Diese sind Inhalt des Ordners „Rechtliche Informationen“.

Zur Organisation der Vereinbarkeit sind insbesondere das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz wichtig. Sie enthalten für die Vereinbarkeit zentrale Maßnahmen: Im Pflegezeitgesetz und in dem Familienpflegezeitgesetz werden die kurzzeitige Pflegezeit von bis zu 10 Tagen, die Pflegezeit von bis zu sechs Monaten sowie die Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten geregelt. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit zur befristeten Teilzeit durch die sogenannte Brückenteilzeit.

Zur Gestaltung und Verbesserung des Pflegearrangements sind das Pflegeversicherungsgesetz, das Betreuungsrecht, die Regelungen zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung wichtig. Auch Minijobs können im Privathaushalt zu einem sicheren Pflegearrangements beitragen, indem sie für haushaltsnahe Dienstleistungen eingesetzt werden. Zusätzlich kann auch der Einsatz von Live-in-Personen (Haushalts- und Betreuungskräften aus dem Ausland) eine Unterstützungssituation stützen. Unter bestimmten Voraussetzungen erwerben sich Pflegende Angehörige durch ihre Pflegetätigkeit auch Rentenansprüche.

Wir halten die Informationen stets auf dem aktuellen Stand. Daher hier nochmal der Hinweis zu den Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz für 2024:

Ausweitung des Anspruchs auf das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld

Ab dem 1. Januar 2024 können Angehörige pro Kalenderjahr für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung, aufgrund einer akuten Pflegesituation in der Familie, Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage je zu pflegende Person in Anspruch nehmen.

Stärkung der häuslichen Pflege

Das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge werden zum 1. Januar 2024 um jeweils fünf Prozenterhöht.

Gestaffelte Zuschläge in der stationären Pflege

Die Zuschläge der Pflegekassen an die Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen werden gestaffelt angehoben. Je länger die Verweildauer im Heim ist, desto höher fällt der Zuschlag aus.

Hier geht es zum Login-Bereich zum betrieblichen Pflegekoffer NRW.

Sie haben noch keinen Zugang zum betrieblichen Pflegekoffer? 

Zugang zum betrieblichen Pflegekoffer NRW erhalten alle Vereinbarkeitspartner und betrieblichen Pflege-Guides in NRW. Um Zugangsdaten zu erhalten, teilen Sie uns bitte folgende Informationen unter berufundpflege@kda.de mit:

  1. Name
  1. Unternehmen
  1. Betriebliche E-Mail-Adresse
  1. Funktion im Unternehme
  1. Pflege-Guide Qualifizierung absolviert ja/nein (Wenn ja, schreiben Sie uns, wann und wo Sie an der Qualifikation teilgenommen haben.)
Jetzt am Landesprogramm teilnehmen!

Jetzt Vereinbarkeits-Partner werden!

Schreiben Sie uns
Wir informieren Sie gerne!

    • Bianca Heep

    Wie wir mit Ihren Daten umgehen lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung."

    *Pflichtfelder

    Abonnieren Sie unseren Newsletter!