Praxisorientierte Empfehlungen zur Familienpflegezeit und zum Familienpflegegeld

22.09.2022|Allgemein

Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat Ende August der Familienministerin Lisa Paus ihre konzertierten Empfehlungen zur Familienpflegezeit und zum Familienpflegegeld übergeben. Zentrales Anliegen des unabhängigen Beirats ist es sicherzustellen, dass mit der Übernahme einer häuslichen Pflege nicht einhergeht, dass die Angehörigen aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen oder sich nur mit hohen Einkommensverlusten um die zu pflegende Person kümmern können. (vgl. S. 4). Daher wird empfohlen, dass die Familienpflegezeit und das Familienpflegegeld in einer ähnlichen Logik wie die Erziehungszeit und das Elterngeld realisiert werden. Die aktualisierte Familienpflegezeit sieht vor, dass berufstätige pflegende Angehörige sich bezogen auf eine Pflegesituation insgesamt bis zu 36 Monate teilweise und bis zu sechs Monaten auch vollständig von ihrer Berufstätigkeit freistellen lassen können und in der Zeit Lohnersatzleistungen erhalten. Neben einem verbesserten Kündigungsschutz empfiehlt der Beirat, pflegende Mitarbeitende auch in Kleinstunternehmen, die derzeit keinen Anspruch auf Freistellung haben, besser zu stellen.

Für mehr Geschlechtergerechtigkeit sieht der Teilbericht die stärkere Ansprache und Einbeziehung der pflegenden Männer in der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege vor. Hierzu betont der Beirat die Bedeutung, „…die Pflegeverantwortung auf mehrere Personen und mehrere Geschlechter zu verteilen, und ermuntert Pflegende zur gemeinsamen Verantwortungsübernahme.“ (vgl. S. 23). Zur Umsetzung einer geteilten Pflegeverantwortung sollen, so der Teilbericht: „Möglichkeiten geschaffen werden, die Familienpflegezeit und das Familienpflegegeld unter mehreren Personen aufzuteilen.“

Zudem können die Familienpflegezeit und das Familienpflegegeld von den Pflegenden eigenverantwortlich sowohl hintereinander als auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden, damit auf die individuelle Pflegesituation bestmöglich eingegangen werden kann.“ (vgl. S. 23). Um die wachsende Vielfalt von Familienkonstellationen zu berücksichtigen, empfiehlt der Teilbericht eine Erweiterung des Personenkreises von pflegenden Angehörigen.

Den Teilbericht des unabhängigen Beirats finden Sie hier.

 

Jetzt am Landesprogramm teilnehmen!

Jetzt Vereinbarkeits-Partner werden!

Schreiben Sie uns
Wir informieren Sie gerne!

    • Bianca Heep

    Wie wir mit Ihren Daten umgehen lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung."

    *Pflichtfelder

    Abonnieren Sie unseren Newsletter!