Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflegeverantwortung braucht zahlreiche Hände und Personen. Unterstützen Personen aus der Nachbarschaft oder Bekannte regelmäßig ihr Familienmitglied mit Pflegegrad bei der Teilhabe am aktiven Leben, so können diese in Nordrhein-Westfalen eine Aufwandentschädigung für ihr Engagement erhalten.
Nachbarschaftshilfe
Die Nachbarschaftshilfe ist ehrenamtlich. Sie kann regelmäßige Unterstützung beim Einkaufen, Begleitung zu Arztbesuchen oder Behördengängen oder auch gemeinsame Unternehmungen sowie das Erledigen von alltäglichen Dingen umfassen.
Aufwandsentschädigung für das Engagement in NRW
In Nordrhein-Westfalen kann die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbeitrag der Pflegeversicherung, der jeder Person mit Pflegegrad bei der Pflegekasse zur Verfügung steht, aufwandentschädigt werden.
Neuerungen bei der Anerkennung der Nachbarschaftshilfe NRW
Zum 1. Januar 2024 wurde die Anerkennung als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer vereinfacht. Die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs ist nicht mehr zwingend notwendig. Es reicht die Kenntnis des Informationsangebots der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz bzw. der Broschüre „Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende “ aus. Die Broschüre enthält die Möglichkeiten der Nachbarschaftshilfe, die Nutzung des Entlastungsbetrags und die zu beachtenden Rahmenbedingungen in komprimierter Form.
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