Personen, die Beruf und Pflege vereinbaren, erleben hierdurch häufiger Benachteiligungen am Arbeitsplatz. Das neue sogenannte Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) setzt einen Mindeststandard für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Der Mindeststandard gibt mehr Sicherheit und Flexibilität für Beschäftigte und führt zu Veränderungen im Pflegezeitgesetz, im Familienpflegezeitgesetz sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Innerhalb einer Frist von vier Wochen müssen Arbeitgeber:innen Freistellunganträge nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz beantworten und bei Ablehnung begründen.
Beschäftigte in Kleinunternehmen (Unternehmen mit 10 oder weniger Mitarbeitende), die mit ihrem Betrieb eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz vereinbaren, können die Freistellung vorzeitig beenden, wenn der Pflegeanlass nicht mehr besteht. Für die Dauer der vereinbarten Freistellung wird ein Kündigungsschutz eingeführt.
Für Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierungen in Folge der Beantragungen von kurzfristiger Arbeitsverhinderung durch Pflege, von Pflegezeit oder Familienpflegezeit ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/startseite/startseite-node.html zuständig. Das Gesetz wird zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz-vrug-198236
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