
EuGH stärkt Rechte von Eltern behinderter Kinder am Arbeitsplatz
EuGH stärkt Rechte von Eltern behinderter Kinder am Arbeitsplatz
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 11. September 2025 eine wegweisende Entscheidung getroffen: Der Schutz vor indirekter Diskriminierung am Arbeitsplatz gilt nicht nur für Menschen mit Behinderungen selbst, sondern auch für Eltern behinderter Kinder.
Worum ging es in dem Urteil?
Im Kern befasst sich das Urteil mit der Auslegung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2000, die einen allgemeinen Rahmen zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf festlegt. Der EuGH stellt klar: Auch Arbeitnehmende, die nicht selbst behindert sind, dürfen nicht benachteiligt werden, wenn sie wegen der Unterstützung und Pflege ihres behinderten Kindes besondere Bedürfnisse haben.
Konkret bedeutet das: Werden Beschäftigte aufgrund ihrer familiären Situation – etwa wegen Pflege- oder Unterstützungsleistungen für ein behindertes Kind – benachteiligt, kann dies eine unzulässige mittelbare Diskriminierung darstellen.
Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen
Der Gerichtshof betont zudem die Pflicht der Arbeitgebenden, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die Einhaltung dieses Grundsatzes der Gleichbehandlung der Arbeitnehmenden zu gewährleisten. Wichtig ist dabei die Abwägung, dass solche Vorkehrungen gleichzeitig die Arbeitnehmenden schützen und die Arbeitgebenden nicht unverhältnismäßig belastet sollen.
Bedeutung für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
Das Urteil ist von großer Bedeutung für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Es macht deutlich, dass pflegende Eltern behinderter Kinder einen besonderen rechtlichen Schutz genießen und ihre Situation bei arbeitsrechtlichen Entscheidungen berücksichtigt werden muss. Für Betriebe unterstreicht die Entscheidung, wie wichtig eine pflegesensible Personalpolitik ist. Für betroffene Familien bedeutet sie mehr Rechtssicherheit und Anerkennung ihrer Lebensrealität.
Fazit
Der EuGH setzt mit diesem Urteil ein starkes Zeichen für mehr Gleichbehandlung und Inklusion in der Arbeitswelt. Vereinbarkeit endet nicht bei klassischen Pflegekonstellationen – sie umfasst auch die besonderen Herausforderungen von Eltern behinderter Kinder.