Staatssekretär Edmund Heller hat den ersten nordrhein-westfälischen Betrieben die Charta für „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ verliehen. Mit der Charta werden Unternehmen, Behörden und Organistationen ausgezeichnet, die sich besonders für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen, die neben dem Beruf Angehörige pflegen.
Die Charta ist Teil des Landesprogramms „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“
Zu den ersten am Programm teilnehmenden und jetzt ausgezeichneten Unternehmen gehören kleine, mittelständische und große Unternehmen, Behörden und Organisationen aus verschiedenen Regionen Nordrhein-Westfalens – von einer Bäckerei in Remscheid über ein Druckhaus in Dülmen bis hin zu einer Sparkasse im Ruhrgebiet. Staatsekretär Heller gratulierte den Unternehmen: „Ich freue mich sehr, dass ich heute die ersten Betriebe auszeichnen konnte, die sich auf die Fahne geschrieben haben, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Pflege von Angehörigen neben dem Beruf zu erleichtern. In unserer alternden Gesellschaft wird das Thema Erwerbstätigkeit während gleichzeitiger Pflege von Angehörigen zukünftig erheblich an Bedeutung ge-winnen. Wollen wir diese Herausforderung meistern, kommt es auch ganz entscheidend auf die Unternehmen und ihre Bereitschaft an, pflegende Berufstätige zu unterstützen. Daher gilt mein besonderer Dank hier nicht nur all denjenigen, die Angehörige und Freunde versorgen, sondern auch den Betrieben, die sich für eine bessere Vereinbarkeit einsetzen. Die Charta weist die Arbeitgeberinnen und -geber aus, die sich dieser gesellschaftlichen Verantwortung stellen.“
An die folgenden Betriebe wurde die Charta verliehen:
- Accuride Wheels Solingen GmbH, Solingen
- AOK NordWest, Dortmund
- AOK Rheinland/Hamburg, Düsseldorf
- Bäckerei Evertzberg GmbH & Co. KG, Remscheid
- Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V., Coesfeld
- CEWE Stiftung & Co. KGaA, Mönchengladbach
- Druckhaus Dülmen Betz Vertriebs GmbH, Dülmen
- Institut für Betriebliche Gesundheitsförderung BGF GmbH, Köln
- jobcenter Duisburg, Duisburg
- Kuratorium Deutsche Altershilfe gGmbH, Köln
- NEUE FORMEN Köln GmbH, Köln
- Sana-Klinikum Remscheid GmbH, Remscheid
- Sparkasse Essen, Essen
- Unternehmensgruppe Pietsch (Kurt Pietsch GmbH & Co. KG), Ahaus
- Ventana Deutschland GmbH & Co. KG, Vreden
- Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH, Ahaus
In Nordrhein-Westfalen sind zurzeit etwa eine Million Menschen pflegebedürftig. Die meisten von ihnen werden zuhause von ihren Angehörigen versorgt. Diese sind in vielen Fällen berufstätig: Schätzungsweise 500.000 Erwerbstätige pflegen zusätzlich zu ihrem Beruf Verwandte, Partner oder Freunde. Hier setzt das Landesprogramm „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ mit Angeboten für Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer sowie für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an. Die Charta ist eine im Rahmen des Programms entwickelte und gemeinsam mit unternehmer.nrw und DGB NRW erarbeitete Selbstverpflichtung. Die unter-zeichnenden Betriebe nehmen am Landesprogramm teil und können auf die Angebote des Programms zugreifen. Ziel ist es, sich als pflegefreundliches Unternehmen zu etablieren. Das Programm bietet Unter-nehmen die Möglichkeit, Mitarbeitende durch die AOK Rheinland/Hamburg oder die AOK NordWest kostenlos als betriebliche Pflege-Guides qualifizieren zu lassen. Diese Pflege-Guides erhalten das nötige Fachwissen und Know-How, um in den Unternehmen als erste kollegiale Ansprechpartner zu agieren, an die sich pflegende Beschäftigte wenden können, wenn sie Fragen haben oder Informationen und Hilfe brauchen. Die ersten Pilot-Qualifizierungen haben bereits stattgefunden.
Das Servicezentrum Pflegevereinbarkeit NRW
Für die Umsetzung des Programms wurde im Oktober 2021 das Servicezentrum Pflegevereinbarkeit NRW gegründet. Es ist beim Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) in Köln eingerichtet. Hier finden interessierte Beschäftigte, Betriebe oder regionale Akteure im Bereich der Pflegeberatung und –entlastung eine zentrale Anlaufstelle zum Thema Vereinbarkeit Beruf und Pflege. Die Teilnahme am Landesprogramm ist kostenfrei und kann beim Servicezentrum Pflegevereinbarkeit angefragt werden.
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