Entlastungspaket 2022: Die Energiepauschale für Unternehmer:innen und Bürger:innen

11.10.2022|Aktuelles

Die steigenden Preise für Strom, Öl und vor allem Gas machen vielen Verbraucher- und Unternehmer:innen zu schaffen. Vor allem Klein- und Mittelständler haben oftmals weniger Rücklagen oder Möglichkeiten, die Mehrkosten abzufedern. Nach einer Umfrage des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) gaben 72 % der 853 Mitgliedsunternehmen an, unter der aktuellen Situation zu leiden und Angst vor der Zukunft zu haben. Drei von vier Unternehmen haben konkrete Existenzängste. Während größere Unternehmen oftmals die Möglichkeit haben, die Mehrkosten teilweise auf den Endverbraucher umzulegen und eher über Kapital verfügen, um schlechtere Zeiten ausgleichen zu können, geraten kleinere Unternehmen schneller in Existenz bedrohende Notlagen.

Die niedersächsische Landesregierung fordert beispielsweise ein bundesweites Hilfsprogramm für mittelständische Unternehmen. Während der sogenannte Schutzschirm, den die Bundesregierung bereits initiiert hat, sich vornehmlich an energie- und handelsintensive Unternehmen richtet, soll das Hilfsprogramm „branchenoffen“ sein und weniger hohe Eingangshürden aufweisen wie der Schutzschirm, so die Forderung aus dem Norden. Das Förderprogramm soll bis zu 500.000 Euro pro Unternehmen bereitstellen und so gerade den Klein- und Mittelständlern helfen, die nicht über die beschriebenen Rücklagen verfügen.

Durchatmen von Arbeitnehmer:innen mithilfe der Energiekostenpauschale

Doch auch Arbeitnehmer:innen sind von den Preissteigerungen betroffen. Menschen mit geringerem Einkommen leiden ebenfalls mehr als solche, die sich keine finanziellen Sorgen machen müssen. Für diese ist die sogenannte Energiekostenpauschale besonders wichtig, da höhere Kosten dadurch zumindest etwas abgefedert werden können. Die Pauschale in Höhe von 300 € kommt vorwiegend Arbeitnehmern zugute und wurde durch den Arbeitgeber zugeführt – immerhin erfolgte die Zahlung unbürokratisch. Durch das dritte Entlastungspaket werden jetzt auch weitere Bevölkerungsgruppen wie Studenten und Rentner bedacht. Wenn Beschäftigte neben der Erwerbsarbeit jedoch auch noch in Pflegeverantwortung sind, kann das finanzielle Problem noch einmal größer werden. Fragen und Antworten zur Energiekostenpauschale sowie zum dritten Entlastungspaket gibt es hier:

Erstattung der Stromkosten durch die Krankenkassen

Was vielleicht nicht jeder weiß ist, dass die Stromkosten für Hilfsmittel, die von der Krankenkasse verschrieben wurden, von dieser auch erstattet werden müssen – je nach Krankenkasse in Form von einer Pauschale oder nach Höhe des Verbrauchs. Wer beispielsweise auf ein Sauerstoffgerät angewiesen ist, mittels Absauggerät pflegt oder ein Notrufsystem zu Hause betreibt, muss diese Mehrkosten also nicht allein stemmen – was aktuell eine besondere Herausforderung darstellen könnte. Darüber hinaus ist sogar eine rückwirkende Kostenerstattung möglich. Voraussetzung ist lediglich eine Ausweisung der Kosten mittels Abrechnung.

Entlastung bei der Pflege von Angehörigen

Doch was ist, wenn ein:e Arbeitnehmer:in die Balance zwischen Arbeit und Pflege nicht mehr aufrechterhalten kann, auf der Arbeit nicht genug Unterstützung und Akzeptanz erfährt und die Erwerbstätigkeit zugunsten der Pflege aufgeben muss? Obwohl in solchen Fällen schon der Wegfall des Gehaltes kompensiert werden muss, kommen dann zukünftig auch noch Mehrkosten für Strom, Öl und Gas hinzu. Und weder die Energiekostenpauschale kommt solchen Pflegenden zugute, da sie ja keinen Arbeitgeber mehr haben, über den die Leistung erfolgen kann, noch gibt es einen für solche Situationen besonders gearteten Rettungsschirm. Hier besteht also definitiv noch Verbesserungsbedarf!

Mehr Informationen zur Stromkostenerstattung durch die Krankenkasse sind hier zu finden.

Quellen:

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    • Bianca Heep

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