Die Zahl der Menschen mit Pflegebedürftigkeit in NRW ist von 2019-2021 um 25 Prozent von 0,96 Million auf 1,2 Million gestiegen. 86 Prozent der Menschen mit Pflegegrad leben zuhause. Dies sind 4 Prozent mehr als im Zeitraum von 2019 bis 2021. Besonders die Gruppe der Menschen mit „geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ = Pflegegrad 1 ist um mehr als 125 Prozent gestiegen. Die Gruppe der Menschen mit Pflegegrad 2, 3 und 4 ist um 10-20 Prozent gewachsen und die Gruppe der Personen mit „schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ = Pflegegrad 5 ist unverändert groß.
Vereinbarkeit gewinnt immer mehr an Bedeutung
Von den wachsenden Zahlen der zuhause lebenden Menschen mit Pflegebedürftigkeit lässt sich ableiten, dass auch die Zahl der Pflegenden Angehörigen, die ihre Berufstätigkeit mit ihrer Pflegeverantwortung vereinbaren, zunimmt. Hier manifestiert sich die Brisanz einer gelingenden Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, um sowohl der Berufstätigkeit und den Pflegeaufgaben gerecht zu werden. Knapp die Hälfte der zuhause lebenden Menschen mit Pflegebedürftigkeit haben „erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und der Fähigkeiten” = den Pflegegrad 2 und über 25 Prozent haben eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ = den Pflegegrad 3. Es zeigt sich mit zunehmender Beeinträchtigung der Selbstständigkeit steigt der Unterstützungsbedarf, der in 60 Prozent bei den zuhause Lebenden Personen mit Pflegebedürftigkeit ausschließlich durch die Pflegenden Angehörigen erfolgt.
Quelle: https://www.it.nrw/nrw-860-prozent-der-pflegebeduerftigen-wurden-2021-zu-hause-versorgt-109456
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