Hier finden Sie die Neuerungen in der Pflegeversicherung, die ab dem 01. Juli 2024 gelten:
1. Qualifizierte Beratung zu Pflegehilfsmitteln
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, haben ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss von 40 EURO für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Anbieter von Pflegehilfsmitteln müssen ab 01. Juli 2024 qualifiziert beraten.
Weitere Infos unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/gesundheit-pflege/pflegehilfsmittel-zum-verbrauch-aenderungen-ab-1-juli-2024-95810
2. Empfänger:innen von Pflegegeld können per Video beraten werden
Personen mit Pflegegrad, die von der Pflegekasse Pflegegeld erhalten und damit ihre Versorgung selbst organisieren, müssen sich regelmäßig beraten lassen. Zunächst bis Ende März 2027, ist diese Beratung jedes zweite Mal weiterhin als Video-Beratung möglich.
Weitere Infos unter: Aktuelles – Pflicht-Beratung per Video | Pflegewegweiser NRW (pflegewegweiser-nrw.de)
3. Neuer Rechtsanspruch ab 01.07.2024 auf Reha und Kur
Bei der Inanspruchnahme einer stationären Reha oder Kur von pflegenden Angehörigen, bei der die pflegebedürftige Person mitgenommen wird, werden die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse übernommen.
Weitere Infos unter: Aktuelles – Gemeinsam in die Kur | Pflegewegweiser NRW (pflegewegweiser-nrw.de)
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